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Ventoris: Atypische Verteilung des Mehrwerts!                 Ventoris: Zufrieden oder Geld zurück!  

 Bürger der EU

   
Staatsbürger der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschaftsraums und der Schweiz.

Sie sind Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Liechtenstein, Island) oder der Schweiz? Sie würden gerne Missionen in Frankreich durchführen und dabei von den Vorteilen eines Arbeitsvertrags nach französischem Recht profitieren?

Gleichgültig, ob der Firmensitz des Kunden in Frankreich oder in einem anderen Land liegt, Ventoris begleitet Sie dabei.

1/ Personen mit der folgenden Staatsbürgerschaft: Deutsch, Österreichisch, Belgisch, Dänisch, Spanisch, Finnisch, Britisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Luxemburgisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Zypriotisch, Maltesisch, Norwegisch, Liechtensteinisch oder Isländisch;

Das heißt, die Staatsbürger der ersten 15 Mitgliedsstaaten der EU sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island, Zypern, Malta und der Schweiz.

Neben den Verpflichtungen und Belegen, die wir von allen unseren Beratern fordern, müssen Sie für den Fall, dass Sie noch nicht über eine französische Sozialversicherungsnummer verfügen, eine Kopie Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte, einen Beleg für einen Wohnsitz in Frankreich sowie die Bankdaten Ihres Kontos bei einer auf dem französischen Territorium vertretenen Einrichtung übermitteln.

Um eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, loggen Sie sich in die folgende Website ein, wählen Sie Ihre Sprache und nutzen Sie die Suchmaschine: http://www.europa.eu

2/ Personen mit der folgenden Staatsbürgerschaft: Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch;

Das heißt, die Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten mit Übergangsphasen (außer Zypern und Malta):

Neben den Verpflichtungen und Belegen, die wir von allen unseren Beratern fordern, müssen Sie für den Fall, dass Sie noch nicht über eine französische Sozialversicherungsnummer verfügen, eine Kopie Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, einen Beleg für einen Wohnsitz in Frankreich sowie die Bankdaten Ihres Kontos bei einer auf dem französischen Territorium vertretenen Einrichtung übermitteln.

Um eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, loggen Sie sich in die folgende Website ein, wählen Sie Ihre Sprache und nutzen Sie die Suchmaschine: http://www.europa.eu

Die Familie: Die Familienmitglieder der Staatsbürger aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder) unterliegen dem gleichen Regime wie die Person, von der sie ihre Reche ableiten, gleichgültig welcher Staatsbürgerschaft.
Alle anderen benötigen für einen Aufenthalt von über 3 Monaten in Frankreich eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen hierfür innerhalb einer Frist von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Frankreich einen Antrag stellen und die Verlängerung im Laufe der zwei Monate vor Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Während der Übergangsperiode erhalten die Familienmitglieder eines Bürgers aus einem Mitgliedsstaat eine für 10 Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung mit dem Vermerk „für alle beruflichen Aktivitäten“.


Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Projekt benötigen, wenden Sie sich an unsere Berater, per Telefon:
+33 (0) 810 000 261
oder per E-Mail an: info@ventoris.net
 
 
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