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Staatsbürger der Europäischen Union, des
Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
Sie sind Bürger der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschaftsraums (Norwegen, Liechtenstein, Island) oder
der Schweiz? Sie würden gerne Missionen in Frankreich
durchführen und dabei von den Vorteilen eines Arbeitsvertrags
nach französischem Recht profitieren?
Gleichgültig, ob der Firmensitz des Kunden in Frankreich
oder in einem anderen Land liegt, Ventoris begleitet Sie
dabei.
1/ Personen mit der folgenden Staatsbürgerschaft: Deutsch,
Österreichisch, Belgisch, Dänisch, Spanisch, Finnisch,
Britisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Luxemburgisch,
Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch, Zypriotisch,
Maltesisch, Norwegisch, Liechtensteinisch oder Isländisch;
Das heißt, die Staatsbürger der ersten 15 Mitgliedsstaaten
der EU sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island, Zypern,
Malta und der Schweiz.
Neben den Verpflichtungen und Belegen, die wir von allen
unseren Beratern fordern, müssen Sie für den Fall, dass Sie
noch nicht über eine französische Sozialversicherungsnummer
verfügen, eine Kopie Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte,
einen Beleg für einen Wohnsitz in Frankreich sowie die
Bankdaten Ihres Kontos bei einer auf dem französischen
Territorium vertretenen Einrichtung übermitteln.
Um eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen,
loggen Sie sich in die folgende Website ein, wählen Sie Ihre
Sprache und nutzen Sie die Suchmaschine:
http://www.europa.eu
2/ Personen mit der folgenden Staatsbürgerschaft: Estnisch,
Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Tschechisch,
Slowakisch, Slowenisch;
Das heißt, die Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten mit
Übergangsphasen (außer Zypern und Malta):
Neben den Verpflichtungen und Belegen, die wir von allen
unseren Beratern fordern, müssen Sie für den Fall, dass Sie
noch nicht über eine französische Sozialversicherungsnummer
verfügen, eine Kopie Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte,
eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, einen Beleg für einen
Wohnsitz in Frankreich sowie die Bankdaten Ihres Kontos bei
einer auf dem französischen Territorium vertretenen
Einrichtung übermitteln.
Um eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen,
loggen Sie sich in die folgende Website ein, wählen Sie Ihre
Sprache und nutzen Sie die Suchmaschine:
http://www.europa.eu
Die Familie: Die Familienmitglieder der Staatsbürger
aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (Ehepartner und Kinder
unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder) unterliegen
dem gleichen Regime wie die Person, von der sie ihre Reche
ableiten, gleichgültig welcher Staatsbürgerschaft.
Alle anderen benötigen für einen Aufenthalt von über 3
Monaten in Frankreich eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie
müssen hierfür innerhalb einer Frist von drei Monaten nach
ihrer Ankunft in Frankreich einen Antrag stellen und die
Verlängerung im Laufe der zwei Monate vor Ablauf ihrer
Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Während der Übergangsperiode erhalten die Familienmitglieder
eines Bürgers aus einem Mitgliedsstaat eine für 10 Jahre
gültige Aufenthaltsgenehmigung mit dem Vermerk „für alle
beruflichen Aktivitäten“.
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