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Ventoris hat sich auf die Optimierung von Bezügen
spezialisiert und trägt auch die Aktivität zahlreicher
Senioren.
Dabei werden zwei Profile unterschieden:
Geringfügige Beschäftigung
Im Allgemeinen ist es möglich, als Rentner eine geringfügige
Beschäftigung beizubehalten. In Frankreich gilt als
geringfügige Beschäftigung eine Tätigkeit, die exklusiv
oder als Nebentätigkeit ausgeübt, dem Versicherten Einnahmen
einbringt, die unter oder gleich einem Betrag liegen,
der 4 Mal dem Monatswert des Bruttomindesteinkommens (SMIC)
mit einer Basis von 169 Stunden gültig am 1. Januar
des laufenden Jahres entspricht (d.h. 8,27 € x 169 x 4 =
5590,52€ / Monat i Jahr 2007).
Wiederaufnahme einer Tätigkeit
Der Rentner kann unter bestimmten Bedingungen wieder
eine Anstellung annehmen.
Sobald der Angestellte in Rente gegangen ist, kann er
sofort wieder eine Tätigkeit aufnehmen, oder nach einer
Frist von 6 Monaten, wenn der Arbeitgeber gleich geblieben
ist. Die Rentenzahlung wird während dieser Wiederaufnahme
eingestellt und erst nach Abschluss dieser Tätigkeit neu
berechnet.
Befreiung
Sie haben 65 Jahre oder mehr?
Die Angestellten von mindesten 65 Jahren und ihre
Arbeitgeber sind von den Beiträgen an die ASSEDIC
(Arbeitslosenversicherung) befreit.
Die Rentner:
Im Fall einer Wiederaufnahme der Tätigkeit müssen die
Sozialabgaben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer normal
bezahlt werden.
Die Arbeitslosenversicherung muss nur für Personen unter 65
Jahren bezahlt werden.
Bei den Rentenversicherungen ARCCO und AGIRC muss nur
der Arbeitgeberanteil bezahlt werden.
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