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Unsere Aktivität unterliegt dem Arbeitsgesetz und unserem Tarifvertrag Syntec.
Wir wählen gemeinsam einen Arbeitsvertrag, der den Anforderungen der Mission und den beruflichen Zielen des Beraters entspricht :
- Befristeter Vertrag ;
- Befristeter Teilzeitvertrag
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- Unregelmäßiger unbefristeter Vertrag.
Entsprechend des Arbeitsvertrags teilt sich das Gehalt in 3 Teile auf :
- Ein garantiertes Festgehalt, das entsprechend der Berufsklasse gewählt wird ;
- Ein zusätzliches Gehalt, das „Entwicklungsgehalt genannt wird ;
- Prämien, die entsprechend des Saldos des Aktivitätszentrums berechnet werden ;
- Eine einmalige Einstellungserklärung wird vor Beginn der Mission bei den Sozialbehörden (URSSAF) abgegeben.
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